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Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25

Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 ist der Magistrat beauftragt "in allen Baugebieten 15% der städtischen Flächen für Baugruppen und Genossenschaften zu reservieren" (§ 10659 aus 2006) sowie "dafür Sorge zu tragen, dass in künftigen Neubaugebieten 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden" (§ 10712 aus 2006). Der Magistrat hat hierzu im Bericht B 233 vom 28.04.2006 ausgeführt, "dass Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. im Rahmen der Bauleitplanung bereitgestellt werden, indem prinzipiell für ein ausreichendes Flächenangebot für Wohnnutzungen gesorgt wird. Dies schließt auch die Bedarfe von Baugruppenmodellen ein. Eine gesonderte Bereitstellung von 10-15 % der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte ist möglich, sofern sich die Flächen in städtischem Eigentum befinden. Mit dieser Einschränkung wird der Magistrat die Vorgabe umsetzen, soweit nicht andere Belange dem entgegenstehen." Das ehemalige Avaya-Areal befindet sich im Privateigentum, so dass seitens des Magistrats kein Einfluss auf die zukünftige Nutzung der Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte besteht. Im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens werden jedoch die planungsrechtlich notwendigen Rahmenbedingungen für die oben genannten Zwecke durch Festsetzung von "Allgemeinen Wohngebieten" geschaffen. Die städtischen Flächen "Teves-Ost" nordöstlich des Bahndamms und "Teves-West" westlich des Bahndamms werden als Grundschulstandort vorgehalten bzw. werden entsprechend der Bestandsnutzung auch zukünftig zu kulturellen Zwecken genutzt werden. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2015OFOF 648/1Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGeländeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. September 2015OAOA 661Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGeländeAnregung
  3. 11. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 25Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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