Tempo 50 auf der Kennedyallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 247
Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 21. Dezember 2015, ST 1802, ausgeführt, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem Bereich unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt die gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2314 — Direktanregung vom 3. November 2017.