Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Möglichkeit der Errichtung einer Schule am Standort Talstraße in Kalbach geprüft. Es wird betont, dass eine differenzierte Beurteilung notwendig ist und eine Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standorts noch in diesem Jahr getroffen werden soll.
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Talstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Industrie- und Gewerbegebiet Talstraße erhalten25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- In der Talstraße 107 in Kalbach befindet sich die einzige noch erhaltene Baracke, in der während der Zeit des Nationalso24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Sachstandsanfrage zum Denkmalschutz Carbone, Talstraße 11214.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Talstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Eine grundsätzliche Aussage hinsichtlich der Vereinbarkeit eines Schulbetriebes in Nachbarschaft zu Industrie- und Gewerbebetrieben kann pauschal nicht erfolgen, da jedes Gebiet einer differenzierten Beurteilung bedarf. Beim Standort Talstraße handelt es sich um ein Mischgebiet, ein Neubau darf vor diesem Hintergrund den Charakter des Gebietes nicht verändern und muss sich in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Die Errichtung einer Schule in unmittelbarer Nähe von produzierenden Industriebetrieben ist grundsätzlich möglich, sofern verschiedene Bedingungen eingehalten werden. Der Magistrat steht dazu im Austausch mit der Bauaufsicht und dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Eine Entscheidung zur Nutzbarkeit des Standortes Talstraße für einen Schulneubau soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Oktober 2022 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 727 — Anfrage vom 14. Juli 2023.