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Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2463

Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Aus dem genannten Bereich liegen dem Magistrat - Ordnungsamt - im Jahr 2017 insgesamt sechs Bürgerhinweise über die Sichtung von Ratten vor. Bei der Kontrolle des Bereichs konnte in zwei Fällen Rattenbefall im Bereich der Abwasserkanäle nachgewiesen werden. Hiernach wurde umgehend die Stadtentwässerung informiert, die eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Maßnahmen jeweils erfolgreich abgeschlossen hat. In den übrigen Fällen handelte es sich um Befall auf Privatgrundstücken. Diese wurde ebenfalls durch die Gesundheitsaufsicht des Ordnungsamtes umgehend kontrolliert. Die jeweils notwendigen Maßnahmen wurden von den Eigentümern eingeleitet und gemäß den Vorgaben der Schädlingsbekämpfungsverordnung solange durchgeführt, bis kein Befall mehr vorhanden war. Derzeit liegen dem Magistrat keine aktuellen Hinweise über Rattenbefall vor. Sollte es erneut zur Sichtung kommen, empfiehlt sich direkt mit der zuständigen Stelle im Ordnungsamt unter den Rufnummern 212 - 4 24 92 / 212-4 24 99 oder 212 - 4 32 44 Kontakt aufzunehmen. Somit ist es möglich durch gezielte Fragen an die Bürgerinnen und Bürger die befallenen Bereiche möglichst genau zu lokalisieren, damit anschließend alles Nötige für eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung in die Wege geleitet werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2017OFOF 364/10Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 12. September 2017VV 573Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?Anfrage
  3. 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 2463Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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