Unterliederbach: Bewohnerparken in der Windthorststraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2441
Betreff: Unterliederbach: Bewohnerparken in der Windthorststraße Zu 1.: Die bereits beschlossenen Bewohnerparkgebiete konnten aufgrund der knappen personellen Ressourcen für die Parkraumüberwachung bisher noch nicht vollständig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, Bewohnerparken in neuen Bereichen derzeit nicht in Aussicht stellen zu können.
Zu 2.: Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Reservierung von öffentlichem Verkehrsraum (derzeit) ausschließlich für Behinderten- und Bewohnerparkplätze möglich. Das seit dem
- September 2017 geltende Carsharing-Gesetz enthält u.a. Ermächtigungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, da darin insbesondere die entsprechenden Verkehrszeichen und Anordnungsvoraussetzungen zu regeln sind. Zusätzlich sind noch verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen an die Zielrichtung des Gesetzes anzupassen, bevor der Magistrat im Sinne des Gesetzes handlungsberechtigt ist. Bis dahin können leider keine Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Zu 3.: Im Zusammenhang mit der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 12.09.2017, OM 2079 wird geklärt, inwiefern die KEG bereit wäre, den Mietvertrag mit dem Flughafen-Shuttleservice zugunsten der Anwohner zu reduzieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 463/6Unterliederbach: Bewohnerparken in der WindthorststraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2017VV 566Unterliederbach: Bewohnerparken in der WindthorststraßeAnfrage
- 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2441Unterliederbach: Bewohnerparken in der WindthorststraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab