Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2017
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2435
Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2017 Der Magistrat stellt der Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. Mittel in Höhe von 1.500 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten, dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten und dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von 1.100 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2017 zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2017OFOF 244/11Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2017Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE., FDP, GRÜNE
- 6. November 2017OIBOIB 143Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2017Budget-Initiative
- 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 2435Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2017Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab