Frankfurter Westen: Wettbewerb Kies zu Pflanzengarten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Wettbewerb zur Gestaltung von Vorgärten zu initiieren, wobei die Genehmigungslage zuvor geprüft werden muss. Datenschutzrechtliche Bedenken und zivilrechtliche Ansprüche der Grundstückseigentümer müssen berücksichtigt werden. Ziel ist es, Vorgärten ökologisch und ästhetisch zu gestalten, um das Kleinklima und die Biodiversität zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Initiierung eines Wettbewerbes hätte zur Voraussetzung, dass für jeden einzelnen Fall die Genehmigungslage sowohl in bauordnungsrechtlicher als auch bauplanungsrechtlicher Hinsicht ermittelt werden müsste.
Eine Veröffentlichung der vorgefundenen Negativbeispiele begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken, da die Bilder Rückschlüsse auf personenbezogene Daten (Name, Anschrift) der Grundstückseigentümer zulassen würden. In diesem Zusammenhang ist durchaus mit zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der betroffenen Grundstückseigentümer zu rechnen.
In § 8 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist bereits geregelt, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ferner ist die Gestaltung von Vorgärten in Frankfurt am Main durch die geltende Vorgartensatzung geregelt. Vorgärten sind danach mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (§ 1 Abs. 1 Vorgartensatzung).
In Neubaugebieten sollen entsprechend dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 22.11.2019 (B 440) in den neu aufzustellenden Bebauungsplänen entsprechende Regelungen zum Ausschluss von Kies- und Schotterflächen in Vorgärten und Gartenflächen aufgenommen werden. Diese Regelungen bilden bereits die Basis, um das Ziel, Vorgärten und Gartenflächen im Hinblick auf eine positive Wirkung auf das Kleinklima und eine Biodiversität zu gestalten, zu erreichen.
Aus Sicht des Magistrats wäre allenfalls die Durchführung eines Wettbewerbes im Rahmen dessen der sowohl in ökologischer als auch optischer Hinsicht am schönsten gestaltete Vorgarten prämiert wird, denkbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2022OFOF 488/6Frankfurter Westen: Wettbewerb Kies zu PflanzengartenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022OMOM 2183Frankfurter Westen: Wettbewerb Kies zu PflanzengartenDirektanregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2410Frankfurter Westen: Wettbewerb Kies zu PflanzengartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab