Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängern
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2403
Betreff: Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat Hessen Mobil wegen der angeregten Lärmschutzwand angefragt. Hessen Mobil stellt dafür neue Berechnungen an und bedauert, innerhalb der vorgegebenen Frist, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. August 2019OFOF 1093/6Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2019OMOM 5039Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängernDirektanregung
- 20. Dezember 2019Sie sind hierSTST 2403Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängernStellungnahme
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1238Lärmschutzwand am Frankfurter Westkreuz verlängernStellungnahme
- 15. Mai 2021OFOF 96/6Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am WestkreuzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juni 2021OMOM 367Nied/Sossenheim: Sanierung der Autobahnbrücken am WestkreuzDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab