Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 237
Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Magistrat steht der angeregten Beschilderung kritisch gegenüber. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Überwachung von Bereichen, die mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Durchfahrt verboten, sowie Verkehrszeichen 1020-30 StVO, Anlieger frei, beschildert sind, in der Praxis schwierig gestaltet. Die Anforderungen, unter denen die Rechtsprechung die Einfahrt in eine Sperrzone noch als zulässig erachtet, sind leider sehr niedrig. Bereits die Absicht, einen Anlieger zu besuchen, legitimiert die Einfahrt ebenso wie der geäußerte Wunsch, ein Haus zu besichtigen oder Zigaretten zu kaufen. Aus den dargelegten Gründen sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2011OFOF 52/11Zusatzzeichen .Anlieger frei. für den RiederwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2011OMOM 439Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für den RiederwaldDirektanregung
- 10. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 237Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab