Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2368
Betreff: Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen Der Magistrat sieht den Ortsbeirat in der Verantwortung, Informationen über die Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, ob verkehrsberuhigende Baumaßnamen im genannten Stadtviertel anerkannt werden. Auf Grundlage dieser Informationen kann der Ortsbeirat in der Folge eine Anregung an den Magistrat richten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2018OFOF 765/6Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2018OMOM 3601Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfenDirektanregung
- 21. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2368Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab