Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/ Altebergsweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363
Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/ Altebergsweg Der Magistrat hat die Anregung eingehend geprüft. Im Bereich des Gehwegs Buchrainstraße 95 Ecke Burgenlandweg befinden sich Wurzelaufwerfungen. Diese werden im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten im Herbst 2019 beseitigt. Die übrigen Gehwege in diesem Bereich befinden sich in einem tadellosen Zustand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2019OFOF 1349/5Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/AltebergswegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. August 2019OMOM 5018Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/AltebergswegDirektanregung
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2363Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/ AltebergswegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab