Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2354
Betreff: Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen Grundsätzlich unterliegt der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch. Der Magistrat hat also keine Handhabe, Ortsfremden das Parken auf dafür vorgesehenen Flächen zu untersagen. Darüber hinaus ist im öffentlichen Straßenraum im Regelfall kaum noch Potenzial für eine Erweiterung des Parkraumangebotes vorhanden. Eine die Nachfrage regulierende Bewirtschaftung der Flächen würde aber auch bei Anwendung einer Bewohnerparkregelung die Anwohner und deren Besucher ebenfalls treffen. Der Magistrat strebt zunächst pilothaft ein gegenüber der verbreiteten Regelung verändertes Parkraummanagement in den Teilen von Bornheim an, die bisher noch keine Bewohnerparkregelung aufweisen. In Abhängigkeit von den Erfahrungen in diesem Pilotbereich wird zu gegebener Zeit geprüft, ob eine Ausweitung der Regelungen auf andere Bereiche im Stadtgebiet möglich und sinnvoll ist. Dies setzt aber eine deutliche Erweiterung der Überwachungskapazitäten voraus und kann daher auf absehbare Zeit nicht in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2017OFOF 198/7Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung WesthausenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 12. September 2017OMOM 2107Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung WesthausenDirektanregung
- 4. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2354Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab