Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) mitteilen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2352
Betreff: Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) mitteilen Der Magistrat prüft sowohl Standorte für die geplante sechszügige IGS für die Bildungsregion Nord als auch für das sechszügige Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord. Hierzu steht der Magistrat auch mit Eigentümern in Kontakt, kann aber, aufgrund laufender Verhandlungen, zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte darüber erteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2019OFOF 251/16Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) mitteilenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. Juni 2019VV 1348Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) mitteilenAnfrage
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2352Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) mitteilenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab