Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2348
Betreff: Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Um die Aufgaben der Verkehrspolizei überhaupt adäquat gewährleisten zu können, ist eine Verbesserung bei der Vergütung dringend erforderlich. Bei der gegenwärtigen Vergütungsstruktur ist die Verkehrsüberwachung derzeit auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt nicht konkurrenzfähig. Darüber hinaus wechseln viele Beschäftigte, die von der Stadt Frankfurt am Main ausgebildet worden sind, nach einiger Zeit zu anderen Kommunen, da dort zum Beispiel die Wohnungskosten bei gleicher Bezahlung deutlich günstiger sind, als in Frankfurt. Der Magistrat hat seine Beratungen zu diesem Problemkreis noch nicht abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2018OFOF 451/11Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2018EAEA 267Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsEtatanregung
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 2348Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab