Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keine Brüstungen für die Loggien der ebenerdigen ABG-Wohnungen zu installieren, obwohl dies den Mieterschutz verbessert hätte. Die Loggien bleiben ungeschützt und nicht baulich abgetrennt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die ABG FRANKFURT HOLDING hat von ihren Plänen, die Loggien mit Brüstungen zu versehen, abgesehen, obwohl dies dem Schutz der Mieterinnen und Mieter gedient hätte. Die Loggien werden nicht baulich zu den Außenanlangen abgegrenzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2023OFOF 253/8Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-WohnungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2023OMOM 3488Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-WohnungenDirektanregung
- 10. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2328Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-WohnungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab