Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2322
Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2017OFOF 193/7Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in HausenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
- 12. September 2017OMOM 2103Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in HausenDirektanregung
- 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2322Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab