Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 231
Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Die Stadt Bad Vilbel teilte auf Anfrage des Magistrats folgendes mit:
- Die Wegeverbindung zwischen Berkersheim und dem Christeneck ist eine für den motorisierten Individualverkehr gesperrte Strecke, lediglich landwirtschaftlicher Verkehr ist dort zulässig.
- Die Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen als Parkierung ist nicht beabsichtigt. Die geplanten Stellplätze im Bereich des Jugendzentrums sind nur für Mitarbeiter vorgesehen. Sollte es dennoch hier zu unerlaubtem Parken auf Frankfurter Gemarkung kommen, werden Abwehrmaßnahmen im gegenseitigen Benehmen getroffen werden.
- In dem geplanten Jugendzentrum sind auch Abendveranstaltungen vorgesehen. Diese finden schon wegen der nahen Wohnbebauung im vorgegebenen Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) statt. Im Vorfeld hat die Stadt Bad Vilbel schon bei der Errichtung der bestehenden "Dirt Bike"- Anlage nördlich des Jugendzentrums die Tierwelt untersuchen lassen. Es findet sich dort als geschützte Art nur das Rebhuhn, welches dort sein Futterhabitat hat und in dem angrenzenden Gehölz brütet. Das Rebhuhn ist flexibel und kann sich den Änderungen in seinem Umfeld anpassen, solange keine Zäune gestellt und somit die Bewegungsfreiheit einschränkt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 892/10Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-HeilsbergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2015OMOM 4667Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-HeilsbergDirektanregung
- 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 231Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-HeilsbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab