Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten
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Weilbrunnstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2312
Betreff: Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten Der Anregung wird entsprochen. Bereits im Oktober 2017 wurden aufgrund der Anregung zu verschiedenen Tageszeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Da die durchschnittliche Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich mit 9,3 Prozent auffällig ist, werden auch weiterhin regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2017OFOF 363/10Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhaltenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2017OMOM 2095Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhaltenDirektanregung
- 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2312Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab