Alle Querungspunkte barrierefrei gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur barrierefreien Gestaltung aller Querungspunkte aufgegriffen. Ziel ist es, die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung in der Planung des öffentlichen Raumes zu berücksichtigen, um die Zugänglichkeit für alle Bürger zu verbessern.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass bei der Planung des öffentlichen Raumes die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung ohnehin entsprechend der technischen Regelwerke berücksichtigt werden. Das gilt auch für Kreuzungen beziehungsweise Überquerungsstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2023OFOF 556/3Alle Querungspunkte barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 13. Juli 2023OMOM 4272Alle Querungspunkte barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2304Alle Querungspunkte barrierefrei gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab