Schwanheim: Tempo 30-Zone
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 22
Betreff: Schwanheim: Tempo 30-Zone Bereits in der ST 78 vom 14.01.2008 weist der Magistrat darauf hin, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Geisenheimer Straße und Schwanheimer Bahnstraße nicht in Betracht gezogen wird. Die Rheinlandstraße weist im angesprochenen Streckenabschnitt eine Fahrbahnbreite von ca. 7,00 bis 7,50 m (Geisenheimer Straße und Lönsweg) und ca. 5,00 bis 5,30 m (Lönsweg und Schwanheimer Bahnstraße) auf. Der etwa 700 m lange gerade Streckenabschnitt bietet sehr gute Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer. Verkehrsunfälle, die aufgrund Geschwindgkeitsübertretungen entstanden sind, wurden von 2007 bis Oktober 2009 durch die Polizei (D 600) nicht festgestellt. Die damit vorgeschriebene innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist auch in Anbetracht der Funktion als Haupterschließungsstraße angemessen. Für querende Fußgänger der Rheinlandstraße befinden sich in Höhe Lönsweg und Schwanheimer Bahnstraße zwei Fußgängerüberwege, die ca. 300 m voneinander entfernt sind. Als geschwindigkeitshemmende Maßnahme ist das Parken im angesprochenen Streckenabschnitt erlaubt, wird jedoch durch den fehlenden Bedarf im Bereich Lönsweg und Schwanheimer Straße nicht und im Bereich Geisenheimer Straße und Lönsweg wenig praktiziert. Ergänzend ist anzumerken, dass die Auswirkungen der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h des relevanten Streckenabschnittes auf den Linienbusverkehr durch traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH untersucht wurde. Durch diese Maßnahme wäre mit einer finanziellen Mehrbelastung des städtischen Haushaltes von ca. 95.000,- Euro zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2009OFOF 1290/6Schwanheim: Tempo 30-ZoneOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2009OMOM 3592Schwanheim: Tempo 30-ZoneDirektanregung
- 12. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 22Schwanheim: Tempo 30-ZoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab