Überprüfung des aktuellen Schulwegplans
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 227
Betreff: Überprüfung des aktuellen Schulwegplans Die Erarbeitung sowie Aktualisierung des Schulwegplans für die Jahrgänge 1 bis 7 ist gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 22.12.2009 Aufgabe der Schulleitung. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird dabei ausdrücklich begrüßt. Aufgabe des Schulträgers ist es, einmal jährlich im Frühjahr, bei den Schulen anzufragen, ob eine Aktualisierung bzw. ein Nachdruck erforderlich ist. Daraufhin nimmt das Stadtschulamt die Änderungswünsche der Schulen an und sorgt dafür, dass die neu gedruckten Pläne vor den Sommerferien an die Schulen ausgeliefert werden, falls dies gewünscht wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2018OFOF 179/13Überprüfung des aktuellen SchulwegplansOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2018OMOM 3627Überprüfung des aktuellen SchulwegplansDirektanregung
- 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 227Überprüfung des aktuellen SchulwegplansStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab