Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2258
Betreff: Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer Weg Der Magistrat hat die RTW-Planungsgesellschaft um Stellungnahme zu den aktuellen Planungsdetails gebeten. Auf dieser Basis können die Fragen wie folgt beantwortet werden: Zu
- Die RTW wird in beiden Fahrtrichtungen den Bahnübergang im 15-min-Takt überqueren. Daraus resultieren zusätzliche Schließzeiten von ca. 16 min/Stunde. Zu
- Der Bahnübergang befindet sich in unmittelbarer Nähe des Haltepunkts Sossenheim Bahnhof. Die Züge befinden sich somit im Bereich des Bahnübergangs in einer Beschleunigungs- bzw. Bremsphase. Nach aktuellen Planungen ist davon auszugehen, dass die RTW in diesem Bereich mit maximal 40 km/h den Bahnübergang befahren wird. Zu
- Die Gesamtschließzeit für eine Überquerung der RTW beträgt ca. 2 min. Zu
- Auch wenn die RTW teilweise in ihrem Streckenverlauf Straßenbahncharakter hat, d.h. nach der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) geplant wird, liegt der aktuellen Planung für den Bereich des Übergangs Sossenheimer Weg ein Betrieb nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) zu Grunde, da dieser Abschnitt auch durch die Regionalbahnlinie RB 11 Frankfurt-Höchst - Bad Soden befahren wird. Insofern ergeben sich dort die Schließzeiten nach EBO. Gleichwohl ist die Situation nicht mit den langen Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße vergleichbar. Zu
- Frühere Überlegungen für eine Unterführung des Sossenheimer Wegs unter der Bahnstrecke nach Bad Soden hindurch sind Ende der 1980er Jahren nicht weiter verfolgt worden. Aus heutiger Sicht stellen die mit dem Bahnübergang verbundenen Schließzeiten ein wirksames Mittel dar, den Straßenzug Sossenheimer Weg - Westerbachstraße von Ausweichverkehren von der parallel verlaufenden, hochbelasteten A 66 frei zu halten, ohne die stadtteilverbindende Funktion zwischen Unterliederbach und Sossenheim übermäßig einzuschränken. Vor dem Hintergrund des mit einer Bahnunterführung verbundenen starken Eingriffs in das Stadtbild und den Straßenraum vor und hinter dem Bahnübergang sowie aufgrund der mit einer Unterführung verbundenen hohen Kosten, ist im Zuge der RTW-Planungen bisher in dem Bewusstsein, dass die Schließzeiten zunehmen, von einer Beibehaltung der "Drosselstelle" Bahnübergang ausgegangen worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017OFOF 460/6Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. August 2017VV 525Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer WegAnfrage
- 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2258Regionaltangente West und Bahnübergang Sossenheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab