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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

Vorlagentyp: STMagistrat
75 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2253

Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Auf Basis des in den Planungsgesprächen erarbeiteten Konzeptes werden derzeit der Umgriff und die städtebauliche Dichte für das Baugebiet im Hinblick auf einen möglichst schonenden Umgang mit dem Boden nochmals überprüft. Ob, und wenn ja, welche Veränderungen sich dadurch an den bisherigen Plänen für das Baugebiet ergeben, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Sollte es zu bedeutsamen Planänderungen kommen, wird der Magistrat den Ortsbeirat umgehend informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2016OFOF 26/15Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Juli 2016OMOM 314Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegDirektanregung
  3. 7. Oktober 2016STST 1378Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegStellungnahme
  4. 7. August 2017STST 1371Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer WegStellungnahme
  5. 20. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 Wochen
    STST 2253Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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