Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 224
Betreff: Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der angegebenen Frist keine mit den beteiligten Stellen abgestimmte, endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016OFOF 153/10Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016VV 220Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestaltenAnfrage
- 4. November 2016OFOF 59/15Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer UnterführungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2016OAOA 89Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer UnterführungAnregung
- 20. Januar 2017Sie sind hierSTST 224Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestaltenStellungnahme
- 13. Februar 2017STST 327Ortsrandstraße Bonames-Ost sicherer gestaltenStellungnahme
- 17. März 2017Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 100Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab