Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Anbringung von Weihnachtsbeleuchtung an Straßenlaternen abgelehnt. Die Begründung liegt in der Notwendigkeit, die Beleuchtung an der Gehwegseite anzubringen, um Schattenbildung zu vermeiden. Zudem sind die Gehwege an der Wilhelmshöher Straße zu schmal, um die Leuchtmasten entsprechend aufzustellen.
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Wilhelmshöher Straße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Installation fester Fahrradabstellbügel vor dem Nahkauf in FrankfurtSeckbach, Wilhelmshöher Straße14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Wilhelmshöher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Weihnachtsbeleuchtung - in der stadtweit einheitlichen Form - muss an der dem Gehweg zugewandten Seite des Leuchtenmastes angebracht werden. Auf der gegenüberliegenden Seite würde sie unterhalb des Leuchtenkopfes Schatten werfen. Da die Gehwege an der Wilhelmshöher Straße relativ schmal sind, ist es nötig, die Leuchtmasten an den Grundstücksgrenzen beziehungsweise knapp vor den Fassaden aufzustellen. Somit ist es nicht möglich, dort Weihnachtsbeleuchtung anzubringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2021OFOF 808/11Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereitenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2021OMOM 7195Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereitenDirektanregung
- 25. Mai 2021STST 1156Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereitenStellungnahme
- 13. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 2244Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab