Gustavsburgareal - quo vadis?
Zusammenfassung
Der Magistrat kann innerhalb der gesetzten Frist keine endgültige Stellungnahme zum Gustavsburgareal abgeben. Dies könnte Auswirkungen auf die weitere Planung und Entwicklung des Areals haben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 129/1Gustavsburgareal - Quo Vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021OMOM 679Gustavsburgareal - quo vadis?Direktanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierSTST 2233Gustavsburgareal - quo vadis?Stellungnahme
- 4. Juli 2022STST 1519Gustavsburgareal - quo vadis?Stellungnahme
- 27. Januar 2023STST 323Gustavsburgareal - quo vadis?Stellungnahme
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 1715Gustavsburgareal - quo vadis?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab