Stand zur Schwarzburgstraße 12
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2222
Betreff: Stand zur Schwarzburgstraße 12 Zu 1.) Das Gebäude wurde nach einer Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder vollständig entmietet und wird seitdem nicht mehr genutzt. In den vergangenen Monaten wurden die bauvorbereitenden Planungsleistungen zu Abbruch und Neubau weitestgehend abgeschlossen. Die Abbruch- und Baugenehmigung wurde durch die Bauaufsicht Frankfurt mit Schreiben vom 26.06.2017 erteilt.
Zu 2.) Das Gebäude ist inzwischen komplett leer und wird zurzeit nicht genutzt.
Zu 3.) Der Neubau sieht einen zweiteiligen Baukörper vor, der im Eckbereich der Schwarzburgstraße/Spohrstraße sechs oberirdische Geschosse zuzüglich einem Dachgeschoss und im Verlauf der Schwarzburgstraße angrenzend an die folgende Bebauung acht oberirdische Vollgeschosse erreicht. In den Obergeschossen können 31 Wohneinheiten realisiert werden. Das Erdgeschoss umfasst gemeinschaftlich genutzte (halb) öffentliche Flächen für quartiersbezogene Nutzungen gem. dem Konzept für nachbarschaftliches Wohnen des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts. Im Vergleich zum aktuellen Bestandsgebäude wird durch den Neubau insbesondere im Eckbereich eine Verringerung des Gebäudevolumens erzielt. Mit dem Rückbau der bestehenden Wohnanlage soll im November dieses Jahres begonnen werden. Im Anschluss folgen die Bauarbeiten zum Neubau ab Frühjahr 2018. Die Fertigstellung der Wohnanlage ist für Sommer 2019 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird dem Ortsbeirat 3 am 09.11.2017 das Vorhaben während eines Informationsabend im St. Katharinen- und Weißfrauenstift nochmals vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2017OFOF 303/3Stand zur Schwarzburgstraße 12Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2017VV 604Stand zur Schwarzburgstraße 12Anfrage
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2222Stand zur Schwarzburgstraße 12Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab