Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2206
Betreff: Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße Der Kiosk Dreieichstraße/Willemerstraße steht nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die Einflussmöglichkeiten des Magistrats auf die Gestaltung eines Gebäudes bzw. die zukünftige Nutzung des Grundstücks begrenzen sich daher auf die Bereiche des öffentlichen Ordnungsrechts, wenn von der Fläche eine Gefahr für die Sicherheit- und Ordnung ausgehen sollte, sowie des Baurechts, sofern der Eigentümer eine Umnutzung bzw. Neubebauung plant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2017OFOF 518/5Ehemaliger Kiosk Ecke Dreieichstraße/WillemerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OMOM 1952Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke WillemerstraßeDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2206Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke WillemerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab