Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Weg zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh ein öffentlicher Weg ist, der von Spaziergängern genutzt werden darf. Die bestehende Beschilderung "Durchfahrt verboten" wird beibehalten, während eine zusätzliche Beschilderung als "Privatweg" entfernt wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Bei dem genannten Weg handelt es sich um einen öffentlichen Weg, der entsprechend von Spaziergänger:innen genutzt werden darf. An den Zufahrten aus dem Altebergsweg und dem Parkplatz Scheerwald befinden sich die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250, Straßenverkehrs-Ordnung). Diese Beschilderung gilt auch für die weiterführende Strecke. Der Magistrat wird die zusätzliche Beschilderung "Privatweg ..." kurzfristig entfernen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2023OFOF 806/5Straße zwischen Altebergsweg und An der GoetheruhOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2023OMOM 4104Straße zwischen Altebergsweg und An der GoetheruhDirektanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2196Straße zwischen Altebergsweg und An der GoetheruhStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab