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Autobahnquerung von Sossenheim nach Norden für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern

Vorlagentyp: STMagistrat

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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2170

Betreff: Autobahnquerung von Sossenheim nach Norden für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern Die Autobahn A 66 stellt eine massive Barriere für den Radverkehr zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Westen und den Gemeinden des Main-Taunus-Kreises dar. Im Bereich Sossenheim ist hiervon die auch als Regionalparkroute ausgewiesene Relation entlang des Sulzbachs betroffen. Der Weg wird in unzureichender Breite und unter schwierigen Sichtbedingungen gemeinsam mit dem Sulzbach unter der Autobahn durchgeführt. Ein Verbesserungsbedarf ist unverkennbar. Insofern wurde auch die RTW-Planung und der damit verbundene Brückenschlag über die A 66 hinsichtlich der Potenziale für eine Verbesserung der Radverkehrsbeziehungen untersucht. Die Linienführung der RTW verläuft jedoch praktisch quer zu der Relation entlang des Sulzbachs. Eine an die RTW-Trasse angelehnte Geh- und Radwegführung würde zu erheblichen, wenig attraktiven Umwegen führen. Die hohe Baulänge der RTW-Brücke relativiert zudem den potenziellen Kostenvorteil eines daran angehängten Geh- und Radwegs. Der Magistrat fokussiert seine Überlegungen für eine Verbesserung der Wegebeziehung daher zunächst auf eine Verbesserung der bestehenden Unterführung bzw. auf eine eigenständige kurze Geh- und Radwegbrücke über die A 66. Die Option einer späteren Lösung an der RTW-Trasse soll aber nicht vorschnell aufgegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1915 — Direktanregung vom 15. August 2017.

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