Verkehrszählung im Goldbergweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2161
Betreff: Verkehrszählung im Goldbergweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat wird die vom Ortsbeirat gewünschten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitskontrollen zu einem dafür geeigneten Zeitraum durchführen. Diese Zählungen und Messungen werden in aller Regel grundsätzlich an einem durchschnittlichen mittleren Werktag außerhalb der Schulferien durchgeführt. Und die Verkehrszählungen erfolgen außerdem immer über einen Zeitraum von 24 Stunden (00 - 24 Uhr). Über die Ergebnisse der Messungen und Zählungen wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2018OFOF 942/5Verkehrszählung im GoldbergwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. August 2018OMOM 3493Verkehrszählung im GoldbergwegDirektanregung
- 16. November 2018Sie sind hierSTST 2161Verkehrszählung im GoldbergwegStellungnahme
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 883Verkehrszählung im GoldbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab