Unverändert zu laute U-Bahn-Kurve in Bonames
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Lärmbelästigung durch die U-Bahn-Kurve in Bonames. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gleisanlagen 2020 erneuert wurden und den aktuellen technischen Standards entsprechen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgrund der Systemstabilität nicht möglich.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Im Jahr 2020 wurde der genannte Streckenabschnitt erneuert und die Anlagen entsprechen vollumfänglich den aktuellen anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus sichert die Verkehrsgesellschaft Frankfurt Main mbH (VGF) den Zustand der Gleisanlagen durch eine intensive Instandhaltung und bemüht sich um ständige Qualitätsanhebung. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit ist in Anbetracht der Stabilität des Gesamtsystems nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 65/10Unverändert zu laute U-Bahn-Kurve in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juli 2021OMOM 508Unverändert zu laute U-Bahn-Kurve in BonamesDirektanregung
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2160Unverändert zu laute U-Bahn-Kurve in BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab