Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2140
Betreff: Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-Straße Die Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-Straße im Sinne der Ortsbeiratsanregung ist bereits vom Grünflächenamt vorgesehen. Es ist geplant, die Arbeiten bis zum Winter 2017 abzuschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 529/5Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OMOM 1960Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-StraßeDirektanregung
- 6. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 2140Erneuerung des Pfades von der Herbert-Boehm-Straße quer über die Rudolf-Menzer-Anlage zur Heinrich-Seliger-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab