Defibrillatoren im Frankfuter Süden
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Aufstellung und dem Betrieb von automatischen externen Defibrillatoren (AED) im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Genehmigungspflicht besteht und die Anzahl der öffentlich zugänglichen AED nicht erfasst wird. Die Verantwortung für die Standorte liegt bei den Betreibern, die auch für die Wartung und Sicherheit der Geräte zuständig sind.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Aufstellen und Betreiben Automatisch Externer Defibrillatoren (AED) auch im Öffentlichen Raum unterliegt keiner Genehmigungspflicht oder Aufsicht einer kommunalen Behörde.
Insofern kann die Frage nach der Zahl öffentlich zugänglicher AED nicht valide beantwortet werden. Ein vollumfängliches Kataster mit den jeweiligen Standorten wird an keiner Stelle geführt. Es gibt zwar Applikationen, die Standorte anzeigen, z. B. "Defikataster" (https://play.google.com/store/apps/details?id=defikataster.defikataster&hl= de&gl=US);
diese sind aber auf die eigenständige, freiwillige Eingabe und Pflege der Standortbetreiber angewiesen.
Bewährte Aufstellorte sind Bereiche, an denen regelmäßig viele Menschen zusammenkommen, wie z. B. an Verkehrsknotenpunkten, in Bürgerhäusern oder Freizeiteinrichtungen.
Bei Aufstellorten ohne Gebäudeinfrastruktur (Grünanlagen, Parks) ist zu bedenken, dass für die "Lagerung" stabile, vandalismussichere "Stelen" oder ähnliches notwendig sind.
Aus dem Betrieb eines AED ergeben sich für den Betreiber weitere Pflichten:
Personal als vom Betreiber beauftragte Person zur Ersteinweisung durch den Hersteller
(§ 10 (1)
- MPBetreibV) Personal für die regelmäßige Sichtprüfung nach § 11 (2) MPBetreibV Personal für die Organisation der Umsetzung einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrolle durch den Hersteller Regelmäßiger Austausch der Batterien und der Defibrillationselektroden Personal und Kosten für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach Anwendung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022OFOF 495/5Defibrillatoren im Frankfurter SüdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2022OMOM 2393Defibrillatoren im Frankfurter SüdenDirektanregung
- 16. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2139Defibrillatoren im Frankfuter SüdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab