Verkehrssicherheit im Sachenhäuser Landwehrweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129
Betreff: Verkehrssicherheit im Sachenhäuser Landwehrweg Der Sachsenhäuser Landwehrweg ist eindeutig mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h), bzw. 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (Beginn einer Tempo 30-Zone) beschildert. Insofern die Verkehrsteilnehmenden die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten, handelt es sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das mittels verkehrsbehördlicher Mittel nicht unterbunden werden kann. Aufgrund der Anregung wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei wurden 94 Fahrzeuge gemessen. Acht Fahrzeuge überschritten hierbei die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der geringen Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt hier kein verkehrlicher Schwerpunkt vor. Daher werden weiterhin nur sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2019OFOF 1314/5Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser LandwehrwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. August 2019OMOM 4992Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser LandwehrwegDirektanregung
- 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2129Verkehrssicherheit im Sachenhäuser LandwehrwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab