Auswertung des Modellprojektes der "Entschilderung Schwanheims"
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2105
Betreff: Auswertung des Modellprojektes der "Entschilderung Schwanheims" Dem Magistrat sind nach anfänglichen Beschwerden, die vermutlich auf die ungewohnte Verkehrsführung zurückzuführen sind, keine negativen Auswirkungen bekannt. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auch vor der Einführung der Tempo-30-Zone gering waren, sind weiter gesunken. Die gemeldeten Unfallzahlen sind laut Auskunft der Polizei ebenfalls minimal gesunken. Auch für den ÖPNV gehen mit der geänderten Verkehrsregelung keine Schwierigkeiten einher. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Anzahl überflüssig gewordener Verkehrszeichen, sollte die eingerichtete Tempo-30-Zone beibehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2017OFOF 461/6Auswertung des Modellprojektes der „Entschilderung Schwanheims“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. August 2017VV 526Auswertung des Modellprojektes der „Entschilderung Schwanheims“Anfrage
- 27. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 2105Auswertung des Modellprojektes der "Entschilderung Schwanheims"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab