Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt Eschersheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 208
Betreff: Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt Eschersheim Die genannten Objekte sind nicht in der Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main verzeichnet. Eine verlässliche Möglichkeit, die Frage nach Sichtfachwerk zu klären, bietet außer der Fachwerkfreilegung nur die Thermographie. Zuschüsse aus dem Etat des Denkmalamtes kommen nur für eingetragene Kulturdenkmäler in Betracht. Im Bereich der genannten Liegenschaften können Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes nach dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung und Stadtbildpflege" prinzipiell gefördert werden, sofern die Erneuerung stark heruntergekommene oder verwahrloste Fassaden an Ortsbild prägender Stelle betrifft. Dabei werden Kosten bis maximal 60 € je m2 Fassadenfläche berücksichtigt und mit 30% bezuschusst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2011OFOF 195/9Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2011VV 171Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt EschersheimAnfrage
- 6. Februar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 208Fachwerk-Wohngebäude im Bereich Alt EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab