Versetzen des "Durchfahrt-verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz Schubert Ring/Mittelweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den Bewuchs am Verkehrszeichen zu entfernen, um die Sichtbarkeit des "Durchfahrt-verboten-Schildes" zu gewährleisten. Dies geschieht im Rahmen der Gehölzpflegearbeiten zwischen Oktober und März, um den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht zu werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird den Bewuchs am Verkehrszeichen bei den turnusmäßigen Gehölzpflegearbeiten im Zeitraum von Oktober bis März entfernen. Damit wird das Schild wieder gut sichtbar und ein Versetzen ist nicht notwendig. Der Zeitraum für die Maßnahme ist dem Bundesnaturschutzgesetz und damit dem Artenschutz geschuldet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2021OFOF 25/16Versetzen des „Durchfahrt-Verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/MittelwegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. Juli 2021OMOM 530Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/MittelwegDirektanregung
- 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2087Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss Fritz Schubert Ring/MittelwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab