Corona-Soforthilfe für Vereine
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt den Vereinen eine Corona-Soforthilfe zur Verfügung, um die finanziellen Belastungen durch Fixkosten während der Pandemie zu unterstützen. Die Hilfe beträgt 50 Prozent der Fixkosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Dies soll den Vereinen helfen, ihre Existenz während der schwierigen Zeiten zu sichern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den oben aufgeführten Vereinen eine Corona Soforthilfe in Höhe von 50 Prozent, maximal 2.500 Euro, ausschließlich für die Jahres Fixkosten (Miete, Strom, Versicherungen, Trainingsräume usw.) zur Verfügung gestellt.
Die Soforthilfen wurden nach Ermittlung des jeweiligen Höchstbetrages im Monat Oktober 2021 an die jeweiligen Vereine ausgezahlt.
Im Einzelnen sind dies:
- Karnevalverein "Der Frankfurter 02" e. V.; 2.407,91 €
- Frankfurter Karneval-Verein 1911 und seine Maa'Gard; 2.200,00 €
- Karnevalgesellschaft Bernemer Käwwern e. V. 1935; 1.865,00 €
- Carneval Club Frankforter Schlippcher e. V.; 809,40 €
- Große Bornheimer Karnevalgesellschaft "STUTZER" 1910 e. V.; 2.088,96 €
- Carnevalverein Pierrette 1898 e. V. 2.414,65 €
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2021OFOF 61/4Corona-Soforthilfe für VereineOrtsbeiratsantrag · dFfm
- 14. September 2021OIBOIB 33Corona-Soforthilfe für VereineBudget-Initiative
- 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 207Corona-Soforthilfe für VereineStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab