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Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus

Vorlagentyp: STMagistrat
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2038

Betreff: Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus Zu

  1. Gasdruckregel-/Mischanlagen (GDRM-Anlagen) sind technische Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet sein muss. Es bedarf daher immer einer Einzelfall-Überprüfung, da Arbeiten an der Fassade größtenteils im Bereich von Explosions-Zonen stattfinden und in die Explosionsschutzdokumente und die Gefährdungsbeurteilungen der Anlagen einfließen müssen. Eine künstlerische Gestaltung darf die Be- oder Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, elektrische Bauteile in Explosions-Zonen sind nicht zulässig, gasdichte Wände dürfen nicht beschädigt werden, Rohrleitungen, Kabel oder Kathodenschutzanlagen dürfen nicht durch Fundamente überbaut werden, Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt werden, Zugänge, Zufahrten oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Arbeiten an den Anlagen sind grundsätzlich nur nach Einweisung und Freigabe durch den anlagenverantwortlichen Meister und unter Aufsicht möglich. In dem vorliegenden Fall der GDRM-Anlage Nr. 601 ist im Entwurf auch eine künstlerische Gestaltung im Bereich der Ausblaseleitungen geplant. Aufgrund der in diesem Bereich vorhandenen Explosionsschutzzone kann der Magistrat der Maßnahme nicht zustimmen. Zu
  2. Der Magistrat hat gegen eine Umgestaltung der Grünfläche keine Bedenken. Die Rodung der Unterpflanzung ist möglich und könnte vom Grünflächenamt gegen Verrechnung außerhalb der Vegetationszeit vorgenommen werden. Ob für die Beseitigung der Bepflanzung ein STVV-Beschluss zu erwirken ist, ist zu prüfen. Der vorhandene Baumbestand ist bei einer Umgestaltung entsprechend der städtischen Vorgaben zu schützen und zu erhalten. Die Aufstellung von Frankfurter Bänken kann durch das Grünflächenamt erfolgen. Evtl. erforderliche Abfallbehältnisse sind durch die FES aufzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2016OFOF 179/1Gestaltung des Platzes „An den Fleschwerken“ durch jugendliche Teilnehmer der IBBildungswerkstatt im GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. November 2016OMOM 1021Gestaltung des Platzes „An den Fleschwerken“ durch jugendliche Teilnehmer der IBBildungswerkstatt im GallusDirektanregung
  3. 13. März 2017STST 570Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im GallusStellungnahme
  4. 6. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 Wochen
    STST 2038Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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