Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 200
Betreff: Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Zurzeit erfolgen intensive Verhandlungen mit den Beteiligten, um die künftige Nutzung der Liegenschaft auf eine tragfähige wirtschaftliche und rechtliche Grundlage zu stellen. Sobald diese Verhandlungen ergebnisorientiert abgeschlossen sind, werden die schon in der Vergangenheit mit der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes engagierten Bürgerinnen und Bürger in die weiteren Überlegungen zur Nutzung unter den möglichen Rahmenbedingungen einbezogen. Gleichzeitig werden zu diesem Zeitpunkt, entsprechend der Anregung, Mitglieder des Ortsbeirates an den Planungen beteiligt. Die Einrichtung einer Kindertagesstätte im ehemaligen Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 wurde durch den Magistrat geprüft. Abschließend hat diese Prüfung ergeben, dass das Gebäude für diesen Zweck ungeeignet ist. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wären auch erforderliche Umbaumaßnahmen nur sehr eingeschränkt möglich und mit erheblichen Kosten verbunden. Der Bedarf an Kindertageseinrichtungen soll durch andere Maßnahmen gedeckt werden. Im Bereich des Ortsbezirks 8 gibt es bereits Planungen des Hochbauamtes für einen 5-gruppigen Kindertagesstättenneubau in der Heddernheimer Landstraße. Darüber hinaus prüfen verschiedene Träger von Kindertageseinrichtungen Erweiterungen im Bestand durch An- und/oder Neubauten. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2009OFOF 513/8Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 29. Oktober 2009OMOM 3708Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398Direktanregung
- 21. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 200Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab