Rechenzentren nur mit Ökostrom und Abwärmenutzung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Ansiedlung von Rechenzentren beschäftigt und festgestellt, dass eine baurechtliche Grundlage für die Nutzung von Ökostrom und Abwärme nicht gegeben ist. Es wird jedoch die freiwillige Selbstverpflichtung der Branche zur Klimaneutralität bis 2030 unterstützt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Ansiedlung und Genehmigung von Rechenzentren wird vom Magistrat stadtweit nach einheitlichen Kriterien vorgenommen und nicht für einzelne Ortsbezirke in verschiedentlicher Weise. Eine baurechtliche Grundlage, die Genehmigung zur Ansiedlung und den Weiterbetrieb von Rechenzentren davon abhängig zu machen, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt und die entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung umliegender Liegenschaften genutzt wird, besteht nicht. Wenngleich der Magistrat die genannten energetischen Maßnahmen zum Klimaschutz begrüßt und unterstützt, können sie dennoch baurechtlich nicht verbindlich festgesetzt werden. Die geforderten Ziele sind nicht als verbindliche Vorgabe in einen Bebauungsplan überführbar, da das aktuelle bundesdeutsche Bauplanungsrecht hierfür keine Ermächtigung bereitstellt. In einem Bebauungsplan kann - gestützt auf § 9 Absatz 1 Nr. 23b BauGB - zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lediglich die Verwendung bestimmter luftverunreinigender Stoffe beschränkt oder ausgeschlossen werden. Die Aspekte der Energieeffizienz und Abwärmenutzung fallen nicht in diese Regelungskompetenz. Sie sind im Übrigen auch keine Kenngrößen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Dementsprechend können Baugenehmigungen nicht von der Erfüllung bestimmter Kennwerte zur Energieeffizienz und Abwärmenutzung abhängig gemacht werden. Dies gilt sowohl in Baugebieten nach § 30 BauGB (Geltungsbereich eines Bebauungsplans) als auch für Baugebiete nach § 34 BauGB (nicht beplanter Innenbereich). Die Stadt Frankfurt am Main kann daher solche Forderungen im Rahmen der Bauleitplanung nur durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB durchsetzen davon macht die Stadt Frankfurt am Main auch Gebrauch. Die hierzu vereinbarten Leistungen müssen jedoch den gesamten Umständen nach angemessen sein. Darüber hinaus stehen ihr privatrechtliche Instrumente zur Verfügung, z.B. bei Grundstücksverkäufen oder bei der Vergabe von Erbpachtverträgen. Von der Branche gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung bis zum Jahr 2030 "klimaneutral" zu sein. Dazu gehört der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die Untersuchung von möglichen Potenzialen zur wirtschaftlichen Nutzung der Abwärme (siehe hierzu: https://www.climateneutraldatacentre.net/). Die Nutzung der Abwärme aus den Rechenzentren stellt in zunehmenden Maße ein Erfordernis zur Umsetzung der Klimaschutzziele dar. Diese wird aktuell in zwei Pilotprojekten umgesetzt (Westville und Eurotheum). Weiterführende Machbarkeitsuntersuchungen müssen zeigen, inwieweit auch andere Projekte trotz einer großen Reihe von Hemmnissen entsprechend umgesetzt werden können. Aktuell sind die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht geeignet, eine generelle Nutzung der Abwärme zu befördern. Hierzu gehören z.B. große Entfernungen zwischen Abwärmequellen und Wärmeabnehmern, ein zu niedriges Temperaturniveau der Abwärme oder auch ein nicht vorhandenes Wärmenetz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 24/11Rechenzentren nur mit Ökostrom und AbwärmenutzungOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 5. Juli 2021OMOM 490Rechenzentren nur mit Ökostrom und AbwärmenutzungDirektanregung
- 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2006Rechenzentren nur mit Ökostrom und AbwärmenutzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab