Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, dass das Verkehrszeichen "Ende der Tempo-30-Zone" nicht entfernt werden kann, da das Ende der Zone immer angezeigt werden muss. Es wird kein Bedarf für eine Versetzung des Schildes gesehen, da die Sicht auf das Schild nicht ursächlich für schnelles Fahren ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Stellungnahme des Magistrats

Das Verkehrszeichen (VZ) 274.2-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Ende der Tempo-30 Zone" kann nicht entfallen. Das Ende der Zone muss immer angezeigt werden. Das Versetzen dieses Schildes ist aufgrund der vorhandenen Beschilderung und der Sicht auf die Lichtsignalanlage platztechnisch nicht möglich. Jedoch wird hierzu auch kein Bedarf gesehen, da die Sicht auf das VZ 274.2-50 StVO ab dem Kreisel Höhe Renoirallee noch nicht gegeben und somit nicht ursächlich für ein zu schnelles Fahren ist. Ursächlich für das schnelle Fahren kann die Sicht auf die "grüne" Ampel sein. Hier kann jedoch mit verkehrsrechtlichen Mitteln keine Abhilfe geschaffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2020OFOF 609/12Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. August 2020OMOM 6446Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am BonifatiusbrunnenDirektanregung
  3. 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 2004Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen