Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass das Verkehrszeichen "Ende der Tempo-30-Zone" nicht entfernt werden kann, da das Ende der Zone immer angezeigt werden muss. Es wird kein Bedarf für eine Versetzung des Schildes gesehen, da die Sicht auf das Schild nicht ursächlich für schnelles Fahren ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Verkehrszeichen (VZ) 274.2-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Ende der Tempo-30 Zone" kann nicht entfallen. Das Ende der Zone muss immer angezeigt werden. Das Versetzen dieses Schildes ist aufgrund der vorhandenen Beschilderung und der Sicht auf die Lichtsignalanlage platztechnisch nicht möglich. Jedoch wird hierzu auch kein Bedarf gesehen, da die Sicht auf das VZ 274.2-50 StVO ab dem Kreisel Höhe Renoirallee noch nicht gegeben und somit nicht ursächlich für ein zu schnelles Fahren ist. Ursächlich für das schnelle Fahren kann die Sicht auf die "grüne" Ampel sein. Hier kann jedoch mit verkehrsrechtlichen Mitteln keine Abhilfe geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2020OFOF 609/12Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. August 2020OMOM 6446Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am BonifatiusbrunnenDirektanregung
- 23. November 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2004Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am BonifatiusbrunnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab