Schutz der Grünflächen in der Niederräder Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1993
Betreff: Schutz der Grünflächen in der Niederräder Landstraße Beim Beparken von Begleitgrün und dem Gehweg handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit Beschilderungs- oder Markierungsmaßnahmen nicht nachzukommen ist. Die Niederräder Landstraße wird durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht. Aufgrund der Beschwerdelage finden kurzzeitig verstärkte Kontrollen statt. Bauliche Maßnahmen sind seitens des Magistrats nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2017OFOF 480/5Schutz der Grünflächen in der Niederräder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Juni 2017OMOM 1884Schutz der Grünflächen in der Niederräder LandstraßeDirektanregung
- 2. Oktober 2017Sie sind hierSTST 1993Schutz der Grünflächen in der Niederräder LandstraßeStellungnahme
- 30. Januar 2018OFOF 744/5Grünanlagen Niederräder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 16. Februar 2018OMOM 2729Grünanlagen in der Niederräder LandstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2018STST 918Grünanlagen in der Niederräder LandstraßeStellungnahme
- 7. November 2018OFOF 1074/5Grünanlagen Niederräder Landstraße (Fortsetzung)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2018OMOM 3966Grünanlagen Niederräder Landstraße (Fortsetzung)Direktanregung
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 371Grünanlagen Niederräder Landstraße (Fortsetzung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab