Programm "Schöneres Frankfurt" - Prioritäten setzen
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Taunustor — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1974
Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt" - Prioritäten setzen Von den gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 zur M 19 aus 2011 im Ortsbezirk 1 mit Priorität zu bearbeitenden Maßnahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" sind zwischenzeitlich folgende Projekte fertiggestellt worden: Große Friedberger Straße, Frankenallee 2. Bauabschnitt mit Teilen des 4. BA (Gehwege), Neue Mainzer Straße/Hofstraße, Platz vor der Weißfrauenkirche, Taunustor, U-Bahn-Zugang Station Willy-Brandt-Platz und S-Bahn-Station-Taunusanlage. Die Maßnahme Beleuchtung der Wallanlagen ist teilweise fertiggestellt (Gallusanlage und Obermainanlage). Die weitere Planung und Umsetzung erfolgt parallel zur schrittweisen Sanierung der Wallanlage. Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung: Frankenallee 3. Bauabschnitt (incl. weiterer Teile des 4. BA), Reineckstraße, nörd-liche Fahrgasse/Staufenmauer, Galluswarte, Vorplätze am Hauptbahnhof, Platz vor der Leonhardskirche, Karlstraße/Niddastraße und Hauptwache. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen und werden sämtlich mit Priorität vorangetrieben. Folgende Maßnahmen werden aktuell nicht bearbeitet: Schäfergasse, Platz nördlich Karmeliterkloster, Ernst-Achilles-Platz, U-Bahn-Station Willy-Brandt-Platz. Die Planung dieser Maßnahmen soll - abhängig von den personellen Kapazitäten - schrittweise wieder aufgenommen werden. Die Umsetzung der Maßnahme Taunusstraße wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage zurückgestellt. Der Magistrat beabsichtigt, hierzu eine aktualisierte Vorlage an die Stadtverordneten-versammlung heranzutragen, mit dem Ziel, diesen Teil der geplanten Gesamtmaßnahme ebenfalls umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Oktober 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1793 — Direktanregung vom 13. Juni 2017.