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Programm "Schöneres Frankfurt" - Prioritäten setzen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1974

Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt" - Prioritäten setzen Von den gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 zur M 19 aus 2011 im Ortsbezirk 1 mit Priorität zu bearbeitenden Maßnahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" sind zwischenzeitlich folgende Projekte fertiggestellt worden: Große Friedberger Straße, Frankenallee 2. Bauabschnitt mit Teilen des 4. BA (Gehwege), Neue Mainzer Straße/Hofstraße, Platz vor der Weißfrauenkirche, Taunustor, U-Bahn-Zugang Station Willy-Brandt-Platz und S-Bahn-Station-Taunusanlage. Die Maßnahme Beleuchtung der Wallanlagen ist teilweise fertiggestellt (Gallusanlage und Obermainanlage). Die weitere Planung und Umsetzung erfolgt parallel zur schrittweisen Sanierung der Wallanlage. Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung: Frankenallee 3. Bauabschnitt (incl. weiterer Teile des 4. BA), Reineckstraße, nörd-liche Fahrgasse/Staufenmauer, Galluswarte, Vorplätze am Hauptbahnhof, Platz vor der Leonhardskirche, Karlstraße/Niddastraße und Hauptwache. Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen und werden sämtlich mit Priorität vorangetrieben. Folgende Maßnahmen werden aktuell nicht bearbeitet: Schäfergasse, Platz nördlich Karmeliterkloster, Ernst-Achilles-Platz, U-Bahn-Station Willy-Brandt-Platz. Die Planung dieser Maßnahmen soll - abhängig von den personellen Kapazitäten - schrittweise wieder aufgenommen werden. Die Umsetzung der Maßnahme Taunusstraße wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage zurückgestellt. Der Magistrat beabsichtigt, hierzu eine aktualisierte Vorlage an die Stadtverordneten-versammlung heranzutragen, mit dem Ziel, diesen Teil der geplanten Gesamtmaßnahme ebenfalls umzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Oktober 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1793 — Direktanregung vom 13. Juni 2017.

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