Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
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Reversbrunnenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Einrichtung eines Gehweges im Goldbergweg hier: zwischen Alfred-Delp-Straße und Reversbrunnenweg25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark08.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Reversbrunnenweg per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196
Betreff: Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Eine Hundeauslauffläche kann der Magistrat süd-östlich des Parks (siehe Anlage) bereitstellen. Diese wird durch die vorhandenen Wege eingegrenzt und entspricht einer Größe von etwa 0,45 ha. Durch eine Beschilderung der Fläche, welche dessen Nutzung ausweist, ist eine eindeutige Erkennbarkeit als Hundeauslauffläche garantiert. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bereich für eine Hundespielwiese zwischen Reversbrunnenweg und Bolzplatz ist aufgrund von Nutzungskonflikten, aber auch aus gestalterischen Gründen nicht möglich. Eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen sieht die Frankfurter Grünanlagensatzung nicht vor. Aus diesem Grund lehnt der Magistrat eine solche Vorrichtung ab. Damit die vom Magistrat vorgeschlagene Hundeauslauffläche als solche ausgewiesen werden kann, ist hierfür ein förmlicher Ortsbeiratsbeschluss erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2924 — Direktanregung vom 16. März 2018.