Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-Uferweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Verkehrszeichen VZ 250 StVO an der Straße Im Uhrig zu versetzen, um den Anliegerverkehr zu den Liegenschaften zu ermöglichen, während der allgemeine Straßenverkehr von den Feldwegen ferngehalten wird. Dies soll durch den Austausch des Zusatzschildes 1020-30 StVO gegen das Zusatzschild 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" erreicht werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bonameser Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bonameser Straße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bonameser Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der Straße Im Uhrig, nördlich der Tennisplätze ist bereits das Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorhanden, welches den Verkehrsteilnehmenden die Fahrt in Richtung Nidda-Ufer verbietet. Durch das Zusatzschild 1026-36 StVO "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" kann der landwirtschaftliche Verkehr jedoch gleichzeitig weiterhin zu den Feldern gelangen. Die gleiche Beschilderung verbietet die Zufahrt von Kraftfahrzeugen in Richtung Nidda-Ufer über die Bonameser Straße. Im nördlichen Bereich der Straße Im Uhrig ist die Weiterfahrt über das Feld grundsätzlich durch das VZ 250 StVO, welches sich an der Kreuzung "An der Nachtweide/Im Uhrig" befindet, nicht gestattet. Durch das Zusatzschild 1020-30 StVO "Anlieger frei", das für die Bewohnenden der restlichen Straße angebracht worden ist, kann jedoch anhand des Anliegens zum Schwimmbad zu wollen, die Durchfahrt rechtens sein. Ein Versetzen des VZ 250 StVO bis zu dem Beginn des Feldweges kann hier Klarheit schaffen, damit die Bewohnenden weiterhin zu ihren Liegenschaften kommen (zum Beispiel Im Uhrig 55 f), der Verkehr jedoch nicht die Feldwege benutzen darf. Das Zusatzschild 1020-30 StVO wird dann nicht mehr benötigt und kann durch das Zusatzschild 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" ausgetauscht werden. Mit dieser Beschilderung kann der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin zu den Feldern gelangen, der normale Straßenverkehr hat jedoch keine Berechtigung die Feldwege zu benutzen. Die Missachtung der vorhandenen Verkehrszeichen ist ein individuelles Fehlerverhalten einzelner Fahrzeugführenden und kann nicht durch verkehrsbehördliche Maßnahmen verhindert werden. Dem Antrag des Ortsbeirates wird daher im Falle des nördlichen Teils der Straße Im Uhrig in Form eines Versetzens des VZ 250 StVO mit einem geänderten Zusatzschild entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2021OFOF 63/9Keine Autos auf dem Nidda-UferwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juli 2021OFOF 74/9Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-UferwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juli 2021OMOM 564Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-UferwegDirektanregung
- 18. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1918Auch in Zukunft keine Autos auf Nidda-UferwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab