Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911
Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Weg "An der Goetheruh" befindet sich außerhalb des bebauten Bereichs, liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone I und grenzt unmittelbar an die als Zone II ausgewiesene Waldfläche. Eine zusätzliche Beleuchtung des Weges "An der Goetheruh" wäre eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft. Künstliche Lichtquellen beeinflussen das Verhalten nachtaktiver Tier- und lnsektenarten. Sie stellen hier einen vermeidbaren Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild dar. Wegen der fehlenden Aussicht auf eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, kann der Magistrat der Anregung daher nicht entsprechen. Bei Dunkelheit kann jedoch derzeit bereits die Wegeverbindung zwischen der Buchrainstraße und dem Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad als beleuchtete Alternative genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2017OFOF 547/5Beleuchtung der Straße An der GoetheruhOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 3. November 2017OMOM 2316Beleuchtung der Straße An der GoetheruhDirektanregung
- 9. Februar 2018STST 241Beleuchtung der Straße An der GoetheruhStellungnahme
- 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1911Beleuchtung der Straße An der GoetheruhStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab