Versetzen von Bänken im Elli-Lucht-Park
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Bänke im Elli-Lucht-Park nicht zu versetzen, da sie für die Erholungssuchenden, insbesondere für die Senioren des Pflegewohnheimes "Schleusenweg", wichtige Ruhepunkte darstellen. Die Bänke stehen in ausreichendem Abstand zu den Wohngebäuden und sollen an den aktuellen Standorten erhalten bleiben.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat den Sachverhalt geprüft und berichtet wie folgt: Am südlichen Rand des Elli-Lucht-Park säumen 13 Bänke den Durchgangsweg zur angrenzenden Wohnbebauung. Alle Bänke stehen mit über 25 Meter Entfernung zu den Wohngebäuden. Ein Versetzen der Bänke wird nicht befürwortet. Die Bänke dienen Erholungssuchenden im Park zum Ausruhen. Vor allem für die Senioren/-innen des Pflegewohnheimes "Schleusenweg" sind die Bänke wichtige Ruhepunkte bei den Spaziergängen und sollten aus diesem Grund an diesen Standorten weiterhin vorgehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2020OFOF 1711/5Versetzen von Bänken im Elli-Lucht-ParkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2020OMOM 6387Versetzen von Bänken im Elli-Lucht-ParkDirektanregung
- 23. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1905Versetzen von Bänken im Elli-Lucht-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab