Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass eine öffentliche Nutzung des Pförtnerhauses im Grüneburgpark aufgrund hoher Sanierungskosten nicht möglich ist. Stattdessen wird eine Vergabe im Erbbaurecht angestrebt, um das Gebäude wieder zu nutzen.
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Grüneburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die Prüfung des Magistrats hat ergeben, dass eine öffentliche Nutzung des Gebäudes aufgrund der zu erwartenden hohen Sanierungskosten nicht umsetzbar ist. Um das Gebäude wieder einer Nutzung zuzuführen, strebt der Magistrat eine Vergabe im Erbbaurecht an.
Die bisherige betriebliche Nutzung der Grünflächenunterhaltung wird an anderer Stelle untergebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 5131 — Direktanregung vom 19. Februar 2024.